Anbieterkennung / Erstinformation
(gem. § 15 VersVermV und §§ 12, 12a FinVermV)

Verantwortlich für den Inhalt des Online-Angebots: Mirko Schulz

Firmenanschrift / Angaben zum Unternehmen:

Finanzmakler Wismar
Mirko Schulz
Schweriner Str. 22
23970 Wismar

Telefon: 03841 / 79 62 78 0
Telefax: 03841 / 79 62 78 2
E-Mail: info@finanzmakler-wismar.de
Umsatz Steuer Nr.: 080/272/03222

Zuständiges Finanzamt:
Philosophenweg 1
23970 Wismar

Status: Die Eintragung im Vermittler-Register besteht als:
Zugelassener Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Z. 2 GewO mit der Registernummer: D-9NCL-7UGBZ 57
Zugelassener Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 GewO mit der Registernummer: D-F-185-GDBX-12
Zugelassener Immobiliendarlehensvermittler mit Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 GewO mit der Registernummer: D-W-185-DGJJ-88
Erlaubnis gem. §34c Abs. 1 Satz 1 GewO

Aufsichtsbehörden:
Die Industrie- und Handelskammer zu Schwerin ist die zuständige Aufsichts- und Erlaubnisbehörde für die Tätigkeit von Mirko Schulz als Versicherungsmakler, Immobiliendarlehensvermittler sowie als Finanzanlagenvermittler.

Die Anschrift lautet:
Industrie- und Handelskammer zu Schwerin
Graf-Schack-Allee 12
19053 Schwerin
Telefon (Zentrale): 0385 / 5103-0
Fax (Zentrale): 0385 / 5103-999
E-Mail: info@schwerin.ihk.de

Die Eintragung im Vermittlerregister kann wie folgt überprüft werden:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: 0180 600 58 50
(Festnetzpreis 0,20 €/Anruf)
Weitere Informationen: www.vermittlerregister.info

Die Aufsichtsbehörde für die Erlaubnis gem. §34c Abs. 1 Satz 1 GewO ist:
Gewerbeamt Wismar
Scheuerstr. 2
23966 Wismar

Mirko Schulz besitzt weder direkte noch indirekte Beteiligungen von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens noch besitzen Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen von Versicherungsunternehmen eine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten am Kapital von Mirko Schulz.

Beratungsleistung:
Hinsichtlich der vermittelten Versicherungsprodukte bietet der Vermittler eine Beratung an.

Vergütung:
Für die Vermittlung der Versicherungsprodukte erhält der Vermittler eine Provision, welche in der Versicherungsprämie enthalten ist. Daneben erhält der Vermittler bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten auch andere Zuwendungen. Der Vermittler vermittelt Versicherungsprodukte von einer Vielzahl unterschiedlicher Versicherer. Die mit den einzelnen Versicherungsgesellschaften vereinbarten Vergütungen, Provisionen und Zuwendungen unterscheiden sich der Höhe nach.
Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen dem Vermittler und dem Auftraggeber vereinbart werden.

Informationen über Emittenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:
Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler/-berater gem. § 34 f GewO zulässig ist.

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und –Vermittlung:
Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung kann die Vergütung hierfür durch den Anleger oder durch Dritte (Produktgeber) in Kombination erfolgen. Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Anlegers und den Finanzprodukten, welche eventuell vermittelt werden.
Soweit die Vergütungsbestandteile insofern durch den Anleger gezahlt werden, erfolgt dies entsprechend der gesondert zu treffenden Vergütungsvereinbarung.
Soweit Zuwendungen im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung insofern von Dritten (Produktgebern) erbracht werden, dürfen diese behalten werden.

Produktauswahlpalette bei der Vermittlung von Darlehen
Der Vermittler wird für eine Vielzahl von Banken und Bausparkassen tätig (mehr als 10).
Der Vermittler erbringt in diesem Bereich Beratungsleistungen.

Leistungsentgelt / Kosten bei der Vermittlung von Darlehen
Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehensvermittlung vom Darlehensgeber.
Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehenssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sog. ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehensgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

Folgende Schlichtungsstellen können zur außergerichtlichen Streitbeilegung angerufen werden:

Beschwerdemanagement:
Bei Beschwerden können Sie sich immer direkt wenden an:
Finanzmakler Wismar
Schweriner Str. 22
23970 Wismar

Telefon: 03841 / 7962780
Telefax: 03841 / 7962782
E-Mail: info@finanzmakler-wismar.de

Information zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Ich bin gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung verpflichtet am Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:

Versicherungsombudsmann e.V.,
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
Weitere Informationen: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung,
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
Weitere Informationen: www.pkv-ombudsmann.de

Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs- und Anlage- und Kreditvermittlung
Glockengießerwall 2
20095 Hamburg

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank
Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

Berufsrechtliche Regelungen:

§ 34d Gewerbeordnung (ggf. § 34c Gewerbeordnung, § 34f Gewerbeordnung, § 34i Gewerbeordnung)
§ 59-68 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV)
Finanzanlagenvermittlerordnung (FinVermV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

Weitere Informationen:
Im Rahmen der Vermittlerrichtlinie obliegt es dem Versicherungskunden, den Vermittler rechtzeitig zu informieren, falls sich die Lebensumstände ändern, z.B. durch Änderung der Kontoverbindung, Heirat, Nachwuchs, Ortswechsel, beruflicher Auslandsaufenthalt, Scheidung, Selbstständigkeit, Gründung einer im Handelsregister eingetragenen Firma usw. Nur dann sind wir in der Lage, die Verantwortung für die Richtigkeit und die Vollständigkeit Ihres Versicherungs- und Vorsorgewesens zu übernehmen.

Im Schadensfall informieren Sie uns bitte umgehend, damit wir die Meldung rechtzeitig an den jeweiligen Versicherer weiterleiten können. Bitte informieren Sie uns auch, bevor Sie Reparaturaufträge erteilen bzw. eine Neuanschaffung vornehmen. Wir werden hier vorher beim Versicherer entsprechende Deckungszusage einholen.